Honorarliste

Der Tierhomöopath hat nach § 612 Abs. 1 BGB ein Anrecht auf Vergütung seiner Tätigkeit, auch für die Beratung. Die Honorarabrechnung wurde in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker, gültig ab dem 01/11/2006 erstellt.


Alle Preise enthalten 19% Mehrwertsteuer.

Bei mehreren Terminen auf einem Hof oder in der Nähe werden die Fahrtkosten anteilig berechnet.

Nach 21.00 Uhr und am Wochenende ab 18.00 + 12,00 €

Vereinbarte Termine können bis 48 h vorher abgesagt werden.

Bei Versäumnissen erlaube ich mir eine Zeitausfallpauschale in Höhe von 25,00 € in Rechnung zu stellen.

Telefonische Absprache mit geringfügigem Zeitaufwand - ohne Berechnung 0,00 €
Die homöopathische Erstanamnese einschließlich Repertorisation und Arzneimittelverordnung 120,00 €
Die Folgekonsultation, zur Überprüfung des Behandlungsverlaufes, gegebenenfalls Verschreibung des Folgemittels 35,00 €
Telefonische Abklärung des Behandlungsverlaufs nach kurzem Zeitraum 18,00 €
Kurze telefonische Beratung zur Überprüfung des Behandlungsverlaufs 12,00 €
Beratung zu Haltungsfragen, Hygiene, Parasitenbekämpfung und Fütterungsfragen 28,00 €
Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen und Verhaltenskunde 28,00 €
Fahrtkostenabrechnung - ein Kilometer à € 0,60 0,60 €
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