Der Tierhomöopath hat nach § 612 Abs. 1 BGB ein Anrecht auf Vergütung seiner Tätigkeit, auch für die Beratung. Die Honorarabrechnung wurde in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker, gültig ab dem 01/11/2006 erstellt.
Alle Preise enthalten 19% Mehrwertsteuer.
Bei mehreren Terminen auf einem Hof oder in der Nähe werden die Fahrtkosten anteilig berechnet.
Nach 21.00 Uhr und am Wochenende ab 18.00 + 12,00 €
Vereinbarte Termine können bis 48 h vorher abgesagt werden.
Bei Versäumnissen erlaube ich mir eine Zeitausfallpauschale in Höhe von 25,00 € in Rechnung zu stellen.
Telefonische Absprache mit geringfügigem Zeitaufwand - ohne Berechnung | 0,00 € |
Die homöopathische Erstanamnese einschließlich Repertorisation und Arzneimittelverordnung | 120,00 € |
Die Folgekonsultation, zur Überprüfung des Behandlungsverlaufes, gegebenenfalls Verschreibung des Folgemittels | 35,00 € |
Telefonische Abklärung des Behandlungsverlaufs nach kurzem Zeitraum | 18,00 € |
Kurze telefonische Beratung zur Überprüfung des Behandlungsverlaufs | 12,00 € |
Beratung zu Haltungsfragen, Hygiene, Parasitenbekämpfung und Fütterungsfragen | 28,00 € |
Beratung zu allgemeinen Gesundheitsfragen und Verhaltenskunde | 28,00 € |
Fahrtkostenabrechnung - ein Kilometer à € 0,60 | 0,60 € |